Das Verpackungsgesetz betrifft ALLE Fotografen mit Gewerbeschein!

Es führt kein Weg daran vorbei: Der Gesetzgeber hat umfassende Regelungen geschaffen, die sicherstellen, dass auch Fotografen der Registrierungs- und Lizenzierungspflicht des Verpackungsgesetzes unterliegen.

Der erste und wohl wichtigste Punkt wäre damit geklärt. Jetzt kannst du gleich zu unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung scrollen, in der wir erklären, wie du es richtig anstellst.

Möchtest du mehr über das Verpackungsgesetz erfahren?

Dann lies dir gerne auch den Rest durch…

Was genau ist das Verpackungsgesetz?

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) trat am 1. Januar 2019 in Kraft und ersetzte die bis zum 31. Dezember 2018 geltende Verpackungsverordnung. Seitdem wurden mehrfach Verschärfungen und Anpassungen vorgenommen, um den steigenden Müllmengen und den damit verbundenen Recyclingkosten entgegenzuwirken. Ziel ist es, die Verantwortung für die Entsorgung von Verpackungen klar zu regeln und die Umweltbelastung zu reduzieren.

Nach dem Verpackungsgesetz ist jeder, der gewerblich tätig ist – und dazu zählen auch Fotografen –, zur Registrierung und Lizenzierung verpflichtet. Das Verpackungsregister LUCID ist öffentlich einsehbar, und wer nicht registriert ist, riskiert Bußgelder.

Alle wichtigen Informationen findest du direkt auf der Seite der Zentralen Stelle Verpackungsregister – LUCID.

 

Die wichtigsten FAQs im Überblick

Das Gesetz ist umfangreich und berücksichtigt zahlreiche Aspekte – von Versandverpackungen über Umverpackungen und Füllmaterialien bis hin zur Rücknahmepflicht und mehr. Für uns Fotografen ist es daher unerlässlich, uns mit den Regelungen vertraut zu machen, unabhängig von der Größe des Geschäfts:

Frage: Bin ich zur Abgabe verpflichtet, wenn ich nur ein Nebengewerbe betreibe?

Antwort: Ja, sobald du in deiner Steuererklärung eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit angibst, bist du zur Registrierung und Lizenzierung verpflichtet.

Frage: Ich verwende die gleiche Verpackung, die ich vom Albumhersteller erhalte. Bin ich damit von der Abgabe befreit?

Antwort: Nein, das reicht nicht aus. Diese Verpackung gilt als „Umverpackung“ und führt ebenfalls zur Abgabepflicht.

Frage: Ich lasse alle Produkte vom Kunden persönlich abholen und verwende keine Verpackung. Wie verhält es sich in diesem Fall?

Antwort: Seit dem 1. Juli 2022 gilt eine erweiterte Registrierungspflicht. Jeder Unternehmer unterliegt der Rücknahmepflicht, was bedeutet, dass Kunden die Verpackung an dich zurückbringen können und du sie annehmen und entsorgen musst. Du bist daher auch in diesem Fall zur Registrierung und Lizenzierung verpflichtet.

Frage: Woher weiß ich, ob meine Lieferanten und Hersteller sich an der Lizenzierung beteiligen?

Antwort: Sie müssen dies in der Rechnung oder im Lieferschein ausweisen. Ohne diese Lizenzierung darf in Deutschland seit dem 1. Juli 2022 nichts mehr verkauft werden.

Frage: Die Lizenz wird für ein Jahr erworben. Muss ich auch die Vollständigkeitserklärung jährlich abgeben?

Antwort: Nein, nur wenn du über 50.000 kg Karton auf den Markt gebracht hast – was für die meisten Fotografen unwahrscheinlich ist.

Frage: Kann ich die anfallenden Kosten meinen Kunden in Rechnung stellen?

Antwort: Ja, du solltest die jährlichen Kosten berechnen und in deine Preiskalkulation einbeziehen. Beispielsweise könntest du eine Lizenz für 75,00 € erwerben und diesen Betrag auf deine durchschnittlichen Kundenaufträge umlegen.

 

Wie funktioniert das System überhaupt?

Jeder Unternehmer in Deutschland, einschließlich Fotografen, muss sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Dies ist ein öffentliches Register, in dem jeder Gewerbetreibende mit seinem Namen oder dem Namen seines Studios aufgeführt ist. Diese Transparenz soll sicherstellen, dass alle ihrer Pflicht nachkommen.

Anschließend wählst du ein Unternehmen aus, das dem dualen System angehört und berechtigt ist, Müll zu entsorgen. Im Internet gibt es zahlreiche Anbieter, die entsprechende Dienstleistungen anbieten.

Beim dualen System registrierst du dein Gewerbe und erwirbst eine Lizenz, die dich zum Verkauf deiner verpackten Produkte an Kunden berechtigt. Ohne diese Lizenz ist der Verkauf nicht gestattet.

 

Wie verhält es sich mit der Kontrolle?

Die Kontrolle erfolgt über deine Umsatzsteuer-ID. Die Daten werden abgeglichen, und wenn du dich nur im Verpackungsregister einträgst, aber keine Lizenz im dualen System erwirbst, fällt dies auf. Wer nicht zahlt, dem wird der Verkauf seiner Produkte untersagt.

Wichtig: Falls du keine Umsatzsteuer-ID besitzt, genügt auch deine Steuernummer.

 

Schritt für Schritt zur korrekten Anmeldung und Lizenzierung deiner Verpackung

  1. Erstelle deinen persönlichen Login auf der LUCID-Seite: Trage die entsprechenden Daten ein. Innerhalb von 24 Stunden erhältst du eine Bestätigung per E-Mail. >>direkter Link <<
  2. Lege einen Account bei LUCID an: Gib weitere Angaben zu deinem Gewerbe ein, einschließlich deiner Umsatzsteuer-ID oder Steuernummer. Die Eintragung der Kennnummer ist nicht Pflicht.
  3. Markenname: Trage den Namen deines Studios oder deinen Vor- und Nachnamen ein.
  4. Wähle die Art der Verpackung und gib deine Einwilligung zur Erklärung ab.
  5. Erhalte deine Registriernummer.

 

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